Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Für Minderjährige ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

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Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Für Minderjährige ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
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